Fördermöglichkeiten
Die Corona-Pandemie trifft unsere Wirtschaft hart. Die Bundesregierung hilft schnell und unbürokratisch: Kleine Unternehmen und Selbständige bekommen als Soforthilfe Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Der Zugang zur Grundsicherung wird erleichtert. Steuerliche Erleichterungen unterstützen alle von der Corona-Pandemie Betroffenen. Für große Unternehmen stehen unbegrenzte Liquiditätshilfen zur Verfügung. Informationen der Bundesregierung zum Maßnahmenpaket finden Sie hier.
Eine Übersicht an Fördermöglichkeiten und weitere Unterstützungsangebote finden Sie auf den folgenden Seiten.
Hilfe: Antragstellung Überbrückungshilfen erklärt
Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort bis 31. August 2021 beantragt werden. Die Antragsbedingungen finden Sie hier.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe II wurde bis 31. März 2021 verlängert. Die Antragsbedingungen finden Sie hier.
Anträge für die Überbrückungshilfe II und III können durch Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gestellt werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig erstattet.
Weiter Informationen finden Sie hier:
Überbrückungshilfe III des Bundes
Die am 19. Januar beschlossenen Maßnahmen führen dazu, dass viele Wirtschaftsbereiche auch weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher unterstützt der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell. Anträge für die Überbrückungshilfe II sind noch bis zum 31. März 2021 möglich.
Weiter Informationen finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010
Anträge Überbrückungshilfe II noch bis 31. März 2021
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe II wurde bis 31. März 2021 verlängert. Die Antragsbedingungen finden Sie hier:
Unterstützungsmöglichkeiten der L-Bank
Kredite, Zuschüsse und Bürgschaften für Unternehmen in coronabedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Eine Übersicht von Angeboten und Unterstützungsangeboten der L-Bank finden Sie hier:
Tilgungszuschuss Corona
Ab sofort können Unternehmen des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxi- und Mietwagengewerbes den neuen „Tilgungszuschuss Corona“ beantragen. Für das bundesweit einmalige Hilfsprogramm stellt das Land insgesamt rund 92 Millionen Euro zur Verfügung.
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat den Startschuss für den neuen „Tilgungszuschuss Corona“ gegeben. Anlässlich des Branchendialogs der Veranstaltungs- und Messewirtschaft zu den Perspektiven der von der Corona-Pandemie besonders hart betroffenen Branchen sagte sie: „Um hier eine drohende Insolvenzwelle abzuwenden, müssen wir die Zahlungsfähigkeit der Betriebe bis zur Rückkehr zum Normalbetrieb unbedingt sichern. Deshalb können betroffene baden-württembergische Unternehmen ab sofort den ‚Tilgungszuschuss Corona‘ beantragen, ein bundesweit einmaliges Hilfsprogramm.“
Tilgungsraten für Kredite als große finanzielle Belastung
Anders als in vielen anderen Branchen seien die entgangenen Umsätze in diesen hart betroffenen Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar: „Die weiterhin fehlenden Einnahmen führen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe“, erläuterte die Wirtschaftsministerin. Viele Unternehmen im Schaustellergewebe, selbständige Marktkaufleute, mittelständische Unternehmen in der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie im Taxi- und Mietwagengewerbe seien schwer betroffen. Teilweise seien sie über das gesamte Jahr 2020 ganz ohne Umsatz und Einkommen, so Hoffmeister-Kraut. Die Beschränkungen von Großveranstaltungen bis Ende 2020 führten – trotz schrittweiser Öffnung von Messen, Ausstellungen und Kongressen seit dem 1. September 2020 auch mit mehr als 500 Personen – ebenso wie ein verändertes Kundenverhalten zu immensen Herausforderungen und schränkten die wirtschaftlichen Aktivitäten ein.
„Zu den größten finanziellen Belastungen für Unternehmen dieser Branchen zählen die Tilgungsraten für Kredite. Diese werden in den bisherigen Förderprogrammen wie der Überbrückungshilfe des Bundes nicht berücksichtigt“, erläutert die Vorsitzende des Vorstands der L-Bank Förderbank die Nöte der Unternehmen. „Auch bei diesem Programm steht die L-Bank selbstverständlich mit ihrer Förderinfrastruktur dem Land und damit auch den mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg zur Seite.“
92 Millionen Euro für mehrere Branchen
Für den bundesweit einmaligen „Tilgungszuschuss Corona“ stellt das Land insgesamt rund 92 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser richtet sich an Schausteller und Marktkaufleute, die Veranstaltungs- und Eventbranche mit Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstaltern einschließlich Messebauer, Veranstaltungstechnikdienstleiter und Zeltverleiher und Zirkusse sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen. Von der Jahrestilgungsrate im Jahr 2020 wird einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent gefördert. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro je Antragsteller – soweit sich im Einzelfall kein geringerer Höchstbetrag aus beihilferechtlicher Sicht ergibt. Der Tilgungszuschuss ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn.
Anträge können ab sofort bis zum 20. November 2020 bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) gestellt werden. Diese übernehmen die Vorprüfung der Anträge auf Vollständigkeit und Plausibilität. Die Bewilligung und Auszahlung der Förderung erfolgt dann durch die L-Bank. „Die enge Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg und mit der L-Bank hat sich bei der schnellen und unbürokratischen Umsetzung der Corona-Hilfen bewährt“, lobte Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut.
„Mit dem Programm sollen Branchen unterstützt werden, denen es an klaren wirtschaftlichen Perspektiven fehlt. Deshalb stehen die Kammern natürlich bereit, sich aktiv einzubringen. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer IHKs im Land, die die eingehenden Anträge rasch bearbeiten, damit die Hilfen möglichst schnell dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden“, sagte Birgit Hakenjos, Präsidentin der in Dienstleistungsfragen federführenden IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg.
Branchendialog Veranstaltungs- und Messewirtschaft
„Hilfen für die Unternehmen in der Krise sind nur eine notwendige Voraussetzung dafür, den Weg aus der Krise zu finden und neue Zukunftsperspektiven in Zeiten der Corona-Krise auszuloten und umzusetzen“, so Hoffmeister-Kraut, die beim Branchendialog krankheitsbedingt durch Ministerialdirektor Michael Kleiner vertreten wurde. Über 50 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Messeveranstalter, Messebau, Veranstaltungs- und Eventbranche, Bühnen- und Veranstaltungstechnik sowie Consultants und Verbände haben sich über Öffnungsperspektiven, neue Ansätze und Impulse, wie die Zukunft hybrider Veranstaltungen und neue, alternative Geschäftsmodelle ausgetauscht. Außerdem wurde über relevante Technologien wie Lüftungstechnik oder Sensortechnologie in Zeiten von COVID-19 gesprochen.
„Uns ist die hohe ökonomische Bedeutung der Veranstaltungs- und Messewirtschaft für die Wertschöpfung, Beschäftigung und für den gesamten Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg sehr bewusst. Wir wollen die Standortvorteile und Wachstumspotenziale in der Messe- und Veranstaltungswirtschaft Baden-Württembergs über die Corona-Krise hinaus sichern, stärken und weiter ausbauen“, sagte die Wirtschaftsministerin.
Die Veranstaltungs- und Messewirtschaft
- Die Veranstaltungsbranche in Deutschland generiert 130 Milliarden Euro Umsatz und gilt als der sechstgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands.
- Wichtiger Arbeitgeber: Etwa 1,5 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hier beschäftigt.
- Mit rund 114 Milliarden Euro ist der Teilbereich der Business-Events besonders wichtig; allein hier arbeiten etwa eine Million Menschen.
- Veranstaltungen in Deutschland haben jährlich 424 Millionen Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland. Das macht die Veranstaltungsbranche zu einem entsprechenden Treiber für Gastronomie, Hotellerie und Reisedienstleistungen. Ohne funktionierende Veranstaltungswirtschaft ist in diesen Branchen mit erheblichen Umsatzausfällen zu rechnen.
- Die Messewirtschaft und der Messeplatz Deutschland ist weltweit die Nummer 1 bei der Durchführung internationaler Messen. Jährlich finden 160 bis 180 internationale und nationale Messen in Deutschland statt, mit rund 180.000 Ausstellern und zehn Millionen Besuchern.
- Über 230.000 Arbeitsplätze werden durch die Organisation von Messen gesichert. Die messebedingten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden betragen rund 4,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Das Förderprogramm „Tilgungszuschuss Corona“
Beim Wirtschaftsministerium finden Sie ab sofort das Antragsformular und den Vordruck für die Bescheinigung der Jahrestilgungsrate zum Download sowie weitere Informationen. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren erfolgt in der bewährten und beispielhaften Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg und der L-Bank.
Das Verfahren läuft im Wesentlichen wie folgt ab: Das antragstellende Unternehmen lässt sein finanzierendes Kreditinstitut auf einem Vordruck die Jahrestilgungsrate ermitteln und bestätigen. Das Unternehmen stellt mit diesem Bankenvordruck den Antrag zum Förderprogramm „Tilgungszuschuss Corona“ bei der regional zuständigen Industrie- und Handelskammer und lädt den Antrag mit der Bescheinigung der Hausbank und gegebenenfalls weiteren Anlagen über die Plattform des hierfür eingerichteten Online-Portals der Industrie- und Handelskammern hoch.
Wirtschaftsministerium: Tilgungszuschuss Corona
Onlineportal der Industrie- und Handelskammern: Antragstellung Tilgungszuschuss Corona
Corona: Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Der Antrag kann formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse gesendet werden.
Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie als PDF-Datei hier.
Liquiditätshilfen für Unternehmen seitens des Landes Baden-Württemberg
Für wen? Unternehmen in der Krisensituation mit Tätigkeit in Baden-Württemberg mit maximal 500 Beschäftigten
Was? Liquiditätskredit bis max. 5 Mio. € zur Finanzierung von Betriebsmitteln, Betriebsübernahmen und Konsolidierungen (inkl. Umschuldung); (ggf. sind im Einzelfall auch höhere Beträge denkbar)
Voraussetzungen: Ohne Brancheneinschränkung, Nachweis der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells erforderlich; nicht für Unternehmen, die kurz vor oder in einem Insolvenzverfahren stehen, Laufzeit 4 – 10 Jahre, die Antragstellung über die Hausbank. Durch Kombi-Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bzw. der L-Bank können 50% des Darlehens verbürgt werden.
Förderung durch: L-Bank
Weiterführende Informationen und Antragstellungen: https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html
BMWi unterstützt KMU und Handwerk bei der Umsetzung von Homeoffice
Das BMWi unterstützt Unternehmen, auch in der aktuellen Krise arbeitsfähig zu bleiben. Deshalb wurde das Förderprogramm „go-digital“ um ein neues Modul zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen erweitert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe (weniger als 100 Beschäftigte) können ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Förderprogramm „go-digital“ des BMWi sieht hierfür ein spezielles, schnelles und unbürokratisches Verfahren vor.
Sicherung des eigenen Lebensunterhalts für Selbstständige
Agentur für Arbeit
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) kann auch für Selbstständige unter folgenden Bedingungen entstehen:
- Selbstständige, die innerhalb der letzten 30 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis insgesamt 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben oder
- Selbstständige, die mindestens bereits seit 12 Monaten freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert sind und Beiträge dafür gezahlt haben
- oder deren Restanspruch aus einem vorherigen Arbeitslosengeldanspruch seit dem Entstehen noch nicht verjährt ist (vier Jahre)
Sollte einer der oben genannten Fälle auf Sie zutreffen und sollten Sie bereit sein, Ihre selbstständige Tätigkeit aufzugeben, um sich dem Arbeitsmarkt für beitragspflichtige Tätigkeiten zur Verfügung zu stellen, könnte ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Dieser muss im Einzelfall von der Agentur für Arbeit geprüft werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Arbeitsagenturen unter folgender Rufnummer als Ansprechpartner zur Verfügung.
Bundesweit unter: 0800 45555 00
Jobcenter
Sofern kein Anspruch auf Leistungen der BA besteht, können sich Selbständige, die keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten und damit keinen Anspruch auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit haben, zur Sicherung ihres eigenen Lebensunterhaltes an das für sie zuständige Jobcenter wenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Wohnort. Vor der Antragsstellung empfiehlt sich die telefonische Kontaktaufnahme. Zuständige Ansprechpartner:
für den Landkreis Heilbronn
(07131 – 3951593, Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr, und 07131-3951444, Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag 08:00 – 12:00 Uhr), möglich.
Bitte senden Sie Ihre Anliegen per Post (Jobcenter Landkreis Heilbronn, Rosenbergstr. 59, 74074 Heilbronn) oder per Mail (jobcenter-LK-Heilbronn@jobcenter-ge.de) an das Jobcenter Landkreis Heilbronn.
https://www.jobcenter-landkreis-heilbronn.de/arbeitgeber/
für den Stadtkreis Heilbronn unter
http://www.jobcenter-stadt-heilbronn.de/arbeitgeber/
Sofern eine telefonische Kontaktaufnahme nicht möglich ist, können Anfragen und Anträge auch per Post, über die Hausbriefkästen, oder per Mail an die Jobcenter der Städte und Gemeinden gerichtet werden. Aktuell stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter nur in besonders dringenden Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminabsprache für persönliche Kontakte zur Verfügung. Die Städte und Gemeinden verwenden in der Regel eigene Antragsvordrucke. Ggf. können auch die Antragsformulare der Bundesagentur für Arbeit verwendet werden: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529. Es empfiehlt sich eine vorherige telefonische Abstimmung mit dem jeweiligen Jobcenter vor Ort.
Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen
Für wen? Alle Unternehmen
Was? Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen (Einkommen-, Umsatz-,Körperschaftsteuer) zur Senkung von Vorauszahlungen und Entgegenkommen im Bereich der Vollstreckung
Voraussetzungen: Zur Abstimmung der Voraussetzungen wird die telefonische Rücksprache mit dem jeweils zuständigen Finanzamt empfohlen.
Förderung durch: Zuständiges Finanzamt
Weiterführende Informationen der Finanzämter Baden-Württemberg und Antragstellung: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus
Informationen des Landes Baden-Württemberg: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/corona/faq/
Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbank
Für wen?
Gewerbliche Unternehmen, Freie Berufe (nach KMU Definition)
Bürgschaftsobergrenze
2,5 Mio. €
Kreditherkunft
Förderdarlehen, Hausbanken, KK
Bürgschaftsquote
50% – 80%
Verwendung
Investitionen und / oder Betriebsmittel
Bürgschaftsprovision
In der Regel 1,0% p.a. (bezogen auf Kreditbetrag), bei Förderdarlehen gem. RGZS
Bearbeitungsgebühr
In der Regel 1,0% (bezogen auf Bürgschaftsbetrag)
Entscheidungszeiten je nach Bürgschaftsbetrag
Bürgschaftsbetrag Dauer
bis € 250.000 innerhalb von 72h
bis € 500.000 innerhalb von 5 - 10 Tagen
über € 500.000 innerhalb von 7 - 15 Tagen
Beurteilungsgrundlagen / Voraussetzungen
Unternehmen verfügt über ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell (vor Ausbruch der Krise)
Kapitaldienstfähigkeit war in 2019 gegeben
Zusätzliche Belastung ist auf Basis der wirtschaftlichen Zahlen 2019 tragbar
kostenreduzierende Maßnahmen werden flankierend ergriffen
Unterlagen zur Entscheidung
JA 2018, vorl. Zahlen 2019 / BWA inkl. Summen- und Saldenliste, aussagefähige Kapitalbedarfsermittlung
Liquiditätsplan und Rentavorschau (i.d.R. bei Bürgschaft > T€ 250)
Selbstauskunft
Bürgschaftsantrag
Über Hausbank
Anfragestrecke
Über die klassischen Kanäle, sowie über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken ermoeglicher.de
Weitere Informationen
hier geht es
- zu den Förderkrediten der L-Bank: L-Bank Förderkredite
- zum Bürgschaftsprogramm der L-Bank
- zum Bürgschaftsbank-Sonderthema: Corona-Krise
- zum Faktenblatt der L-Bank: Hilfsangebote